
10. Tag der rechtlichen Betreuung
November 15 @ 2:00 pm - 5:00 pm
Das neue Ehegattenvertretungsrecht
Werden damit rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht überflüssig?
Mit dem 01.01.2023 wurde ein neues Instrument der gesetzlichen Vertretung eingeführt. Bisher konnten Ehegatten sich nur dann vertreten, wenn sie vom Gericht zum rechtlichen Betreuer bestellt wurden. Oder wenn ein Ehegatte den anderen mittels Vorsorgevollmacht bevollmächtigt hat.
Nun regelt ein neuer Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1358 BGB) die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Diese Vertretung gilt aber nicht umfassend und ist auch nicht von Dauer.
Die neuen Regelungen des Ehegattenvertretungsrecht wird die Richterin am Amtsgericht Schleswig, Dr. Liv Heimbach, darstellen.
Nach dem theoretischem Teil werden wir hören, welche praktischen Erfahrungen es seit dem 01.01.2023 mit der neuen gesetzlichen Vertretung im Krankenhaus- und Gerichtsalltag gegeben hat.
Ihnen geben wir sehr gerne die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Fragen einzubringen.
Zum Abschluss des Tages erwartet Sie eine Einschätzung zum neuen Ehegattenvertretungsrecht aus juristischer und aus medizinischer Sicht.