Betreuungsrecht

1992 wurde das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das neue Betreuungsrecht abgelöst. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Auch wird niemand mehr durch eine rechtliche Betreuung geschäftsunfähig.

Das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen wurde gestärkt. Die rechtliche Betreuung muss nach den Wünschen der betreuten Menschen geführt werden.

Entscheidungen sollen durch den betreuten Menschen getroffen werden. Sie sollen bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. Eine stellvertretende Entscheidung darf nur dann getroffen werden, wenn eine eigene Entscheidung nicht möglich ist.

Für weitere Informationen können Sie sich die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz „Das Betreuungsrecht“ als PDF-Datei hier herunterladen (Version vom Januar 2023).

Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht

Das Betreuungsgesetz will Menschen helfen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten oder Teile ihrer Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Die Broschüre informiert über die verschiedenen Bereiche des Betreuungsrechts und enthält darüber Informationen zur Vorsorgevollmacht.

Im ersten Teil der Broschüre werden Fragen beantwortet:

  • Unter welchen Voraussetzungen wird ein Betreuer bestellt?
  • Auswirkungen und Dauer der rechtlichen Betreuung?
  • Welche Aufgaben hat der Betreuer?
  • Schutz in persönlichen Angelegenheiten

Der zweite Teil widmet sich ausführlich der Vorsorgevollmacht und gibt Antworten auf Fragen wie z.B.:

  • Sollte ich Vorsorge treffen? Was kann schon passieren?
  • Aber ich habe doch Angehörige! Mein Ehepartner oder meine Kinder werden sich doch dann um mich und meine Angelegenheiten kümmern?
  • Was spricht für eine Vollmacht zur Vorsorge?

Außerdem finden Sie in der Broschüre verschiedene Muster und wichtige Adressen.

Im Anhang der Broschüre finden Sie die Anschriften von allen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen in Schleswig-Holstein.