Der Betreuungsverein hat 1993 vom Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein für die Durchführung der Querschnittsaufgaben die erforderliche Anerkennung erhalten.
Bis 2013 wurde die finanzielle Förderung durch das Sozialministerium sichergestellt.
Nach dem Wechsel der Zuständigkeit im Jahr 2014 erfolgt die finanzielle Förderung nach den Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein durch das Justizministerium.
Darüber hinaus beteiligt sich der Kreis Schleswig-Flensburg an der finanziellen Förderung der Querschnittsaufgaben.
Der Betreuungsverein ist Mitglied
- in der Interessengemeinschaft Betreuungsvereine Schleswig-Holstein e.V.
- im interdisziplinären Fachverband Betreuungsgerichtstag e. V.
- im Gemeindepsychiatrischen Verbund im Kreis Schleswig-Flensburg
- im Wohlfahrtsverband Der PARITÄTische Schleswig-Holstein
- im Kreisverband SL-FL des PARITÄTischen Wohlfahrtsverbands
- im Krisendienst Schleswig e.V.
Im Gemeindepsychiatrischen Verbund des Kreises Schleswig-Flensburg ist der Betreuungsverein gewähltes Mitglied für die Qualitätskommission und den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie.