Aufgaben

Mit der Reform des Betreuungsrecht zum 01.01.2023 sind die Aufgaben des Betreuungsvereins nunmehr im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) gesetzlich normiert.

Der Betreuungsverein hat die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer*innen zu gewinnen und sie in ihre Aufgaben einzuführen. Freiwillig hat sich der Betreuungsverein sich zur Aufgabe gemacht, die von ihm gewonnenen rechtlichen Betreuer*innen auch passgenau in das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung zu vermitteln.

Eine weitere Aufgabe ist das Angebot von Fort- und Weiterbildungen sowie eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches unter ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigte. Darüber hinaus gehören die tatsächliche Unterstützung sowie Beratung von rechtlichen Betreuer*innen und von Bevollmächtigten zu seinen Aufgaben.

Im Bereich der selbst bestimmten Vorsorge informiert der Betreuungsverein über die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

Diese Tätigkeiten sind die originären Aufgaben eines Betreuungsvereins und gesetzlich normiert. Sie werden auch Querschnittsaufgaben genannt.

Neben den originären Aufgaben übernimmt der Betreuungsverein schwierige rechtliche Betreuungen, Verfahrenspflegschaften und Verfahrensbeistandschaften.

Vorträge und Veranstaltungen

Der Betreuungsverein bietet jährlich eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen an. Darüber hinaus Veranstaltungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte. Darunter einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten an jedem dritten Donnerstag eines Monats, das so genannte Kompetenz-Forum.

Dreimal im Jahr erfolgt ein Einführungskurs für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen.

Neben der telefonischen und persönlichen Beratung und Information hält der Betreuungsverein Vorträge in Einrichtungen, Institutionen und Vereinen zu den Themen:

  • Betreuungsrecht
  • Unterbringungsrecht
  • Selbst bestimmte Vorsorge in Form der
    Betreuungsverfügung
    Vorsorgevollmacht
    Patientenverfügung.

Für seine Mitglieder veranstaltet der Betreuungsverein die obligatorische Mitgliederversammlung sowie ein Sommerfest, zu dem auch die von den Mitgliedern rechtlich betreuten Menschen eingeladen sind.

Qualitätssicherung

Der Betreuungsverein orientiert sich in seiner originären Arbeit an den Leitlinien der Querschnittsaufgaben der Interessengemeinschaft Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB SH) e.V.

In der Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen arbeitet der Betreuungsverein nach den Qualitätsstandards der IGB SH.

Für seine rechtliche Betreuungsarbeit hat der Betreuungsverein eigene Qualitätsstandards entwickelt.

Der Betreuungsverein arbeitet aktiv in Arbeitsgruppen und -kreisen mit:

  • Arbeitskreis der Betreuungsvereine im Wohlfahrtsverband Der PARITÄTische SH
  • Örtliche Arbeitsgemeinschaft nach dem Landesbetreuungsgesetz im Kreis Schleswig-Flensburg
  • Örtliche Arbeitsgemeinschaft nach dem Landesbetreuungsgesetz  der Stadt Flensburg
  • Berufsbetreuertreffen im Kreis Schleswig-Flensburg
  • Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards der Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen“ der Interessengemeinschaft Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB SH) e.V.
  • Arbeitsgruppe „Tag der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung – Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein“ der IGB SH e.V.
  • Arbeitsgruppe „Verfahrenspflegschaften“ der IGB SH e.V.
  • Arbeitsgruppe „Qualität“ des Gemeindepsychiatrischen Verbund Kreis Schleswig-Flensburg (GpV)
  • Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie
  • Arbeitskreis Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Region Schleswig-Flensburg

In Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und dem Betreuungsverein Kropp e.V. veranstaltet der Betreuungsverein seit 2012 einen regelmäßigen Tag der rechtlichen Betreuung.

Er ist Teilnehmer des Psychiatrietages Schleswig (früher Psychiatriewoche) und der Schleswiger Gesundheitsmeile (früher „Schleswiger helfen Schleswigern“) sowie des Schleswiger Bürgerfestes.

Der Betreuungsverein war Initiator eines regelmäßigen Treffens für Berufsbetreuer im Kreis Schleswig-Flensburg, der seit 2013 unter Federführung der Betreuungsbehörde Kreises Schleswig-Flensburg fortgeführt wird.
Ebenso war er Initiator eines Runden Tisch Betreuungsrecht im Kreis Schleswig-Flensburg, der ebenfalls seit 2013 unter Federführung der Betreuungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg fortgeführt wird.

Der Betreuungsverein war Initiator des Arbeitskreises „ambulante Betreuung“, der weiterhin, aber inzwischen ohne seine Beteiligung, regelmäßig tagt.

Aus Erfahrungen seiner Tätigkeit im Bereich rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaften, initiierte der Betreuungsverein die Arbeitsgruppe „Geschlossene Einrichtung“. Als ein Ergebnis eröffnete das Diakoniewerk Kropp eine geschlossene Einrichtung der Eingliederungshilfe.

Der Betreuungsverein war Gründungsmitglied des Bürgernetzwerks Schleswig-Flensburg, Zentrum für bürgerschaftliches Engagement, das u.a. über viele Jahre die Ehrenamt-Foren und -Messen im Kreis Schleswig-Flensburg organisierte und durchführte.

Der Betreuungsverein war Gründungsmitglied des Bündnisses für Familien in der Region Schleswig-Flensburg und Mitglied der Koordinierungsgruppe.

Der Betreuungsverein war Mitglied des Regionalen Planungsgremiums der Modellregion Schleswig im Träger übergreifenden persönlichen Budget, careNetz Service gGmbH.

Der Betreuungsverein vertrat den gemeindepsychiatrischen Verbund des Kreises Schleswig-Flensburg in der Bundesarbeitsgemeinschaft gemeinde-psychiatrischer Verbünde Deutschlands.

Nicht mehr aktive Arbeitsgruppen und -kreise

  • IGB Arbeitsgruppe „20 Jahre ehrenamtliche Betreuung – Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein“ (Organisation und Durchführung des Fachtages)
  • IGB Arbeitsgruppe „Leitlinien der Querschnittsaufgaben“
  • IGB Arbeitsgruppe „Vormundschaftsgerichtstag Nord 2007“ und Betreuungsgerichtstag Nord 2023 (Organisation und Durchführung der mehrtägigen Fachtagungen)
  • Runder Tisch PsychKG
  • Arbeitsgruppe für Gesundheitsförderung im Kreis Schleswig-Flensburg
  • Arbeitsgruppe „Geschlossene Einrichtung“ des GpV
  • Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen im Projekt Regionale Daseinsvorsorge des Kreises Schleswig-Flensburg
  • Arbeitsgruppe „Nasse Klienten“
  • Arbeitsgruppe „Psychiatriewegweiser“ des GpV
  • Arbeitsgruppe „Trägerübergreifende Beratungs- und Informationsstelle / Beratungsverbund“
  • Arbeitsgruppe „Wegweiser für Gesundheit und Soziales“ des GpV
  • Arbeitsgruppe „Wohnen“ der careNetz Service gGmbH
  • Arbeitskreis ambulante Betreuung
  • Kreis Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Kreis SL-FL
  • Suchtkonferenz
  • Workshop der Stadt Schleswig „Zukunftsorientierte Seniorenpolitik“