Vorsorge
Was passiert eigentlich,
- wenn ich einen Unfall habe oder so krank werde, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
- wenn ich dann nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
- wenn dann für mich Verträge zu schließen, Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?
Entgegen weit verbreiteter Annahme sind Ehegatten, Kinder oder Eltern dann nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln! Es empfiehlt sich daher, frühzeitig und unabhängig vom Alter, für den Fall der Handlungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen!
Vorsorge treffen kann man mit
- einer Vollmacht
- einer Betreuungsverfügung
- einer Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer Vertrauensperson für bestimmte oder für alle Bereiche Vertretungsbefugnis erteilt. Es handelt sich um eine privatrechtliche Willenserklärung. Für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, rechtswirksam zu handeln. Der Bevollmächtigte muss gleichwohl bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen (schwerwiegende medizinische Eingriffe oder freiheits-entziehende Maßnahmen) das Betreuungsgericht einschalten.
Mit einer Betreuungsverfügung nimmt man Einfluss auf die Auswahl der*des rechtlichen Betreuer*in und auf die Führung der Betreuung. Es handelt sich um eine Willenserklärung, wer für den Fall einer notwendig werdenden rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz durch das Betreuungsgericht als Betreuer*in bestellt werden soll. Die*der Betreuer*in wird rechtliche*r Vertreter*in. Das Betreuungsgericht muss bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen (schwerwiegende medizinische Eingriffe, freiheitsentziehende Maßnahmen, Vermögensanlage, Kündigung der Wohnung, Hausverkauf, …) eingeschaltet werden.
Mit einer Patientenverfügung erklärt man seinen persönlichen Willen zur zukünftigen Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall der eigenen Äußerungs- und Einwilligungsunfähigkeit. In jedem Fall ist es wichtig, sich mit seinem Ehepartner, den Angehörigen, den Freunden zu besprechen und sich zu überlegen, was einem im Leben wichtig ist. Sie geben anderen Menschen eine große Verantwortung. Dazu ist unbedingtes Vertrauen Grundvoraussetzung.
Weitere Informationen sowie Vordrucke zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz: Das Betreuungsrecht.
Weitere Informationen sowie Textbausteine für die Erstellung einer eigenen Patientenverfügung erhalten Sie in der Broschüre des Bundesjustizministeriums: Patientenverfügung
Das zentrale Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Seit dem 01.03.2005 können alle Bürger*innen ihre Vorsorge-Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, z.B. Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden.
Das Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Justiz geführt. Es ist wünschenswert, auch den oder die Bevollmächtigten registrieren zu lassen.
Registrierung durch den Betreuungsverein möglich
Sie können Ihre privaten sowie notariellen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen über den Betreuungsverein Schleswig registrieren lassen. Der Betreuungsverein Schleswig und Umgebung e. V. ist angemeldeter institutioneller Nutzer der Online Registrierung.
Gebühren
Die Bundesnotarkammer erhebt für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister aufwandsbezogene Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art und Weise, wie die Meldung zum Register und die Abrechnung erfolgen. Auch die Zahl der gemeldeten Bevollmächtigten ist von Bedeutung.
Die Registrierungsgebühr wird nur einmalig, zum Zeitpunkt der Registrierung, fällig. Sie deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeurkunde (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) ab und umfasst alle Kosten der Auskunftserteilung an Betreuungsgerichte. www.vorsorgeregister.de