Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Seit dem 01.03.2005 können alle Bürger*innen ihre Vorsorge-Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, z.B. Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden.
Das Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Justiz geführt. Es ist wünschenswert, auch den oder die Bevollmächtigten registrieren zu lassen.

Registrierung durch den Betreuungsverein möglich

Sie können Ihre privaten sowie notariellen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen über den Betreuungsverein Schleswig registrieren lassen. Der Betreuungsverein Schleswig und Umgebung e. V. ist angemeldeter institutioneller Nutzer der Online Registrierung.

Gebühren

Die Bundesnotarkammer erhebt für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister aufwandsbezogene Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art und Weise, wie die Meldung zum Register und die Abrechnung erfolgen. Auch die Zahl der gemeldeten Bevollmächtigten ist von Bedeutung.
Die Registrierungsgebühr wird nur einmalig, zum Zeitpunkt der Registrierung, fällig. Sie deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeurkunde (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) ab und umfasst alle Kosten der Auskunftserteilung an Betreuungsgerichte. www.vorsorgeregister.de