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Selbst bestimmte Vorsorge

Büro Betreuungsverein Lutherstr. 2, 24837 Schleswig

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr können? Für Menschen, die sich in einer Lebenspartnerschaft oder einer Ehe befinden, gilt seit dem 01.01.0223 das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht. Ehepartner und Lebenspartner dürfen sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten, wenn es ihnen selbst nicht mehr möglich ist, Entscheidungen zu treffen. Aber was, wenn in anderen Bereichen […]

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