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Das neue Ehegattenvertretungsrecht

Büro Betreuungsverein Lutherstr. 2, 24837 Schleswig

Seit dem 1.Januar 2023 gilt ein Notvertretungs­recht für Ehegatten im Bereich der Gesund­heitsfürsorge. Ehegatten können dann medizi­nische und pflegerische Entscheidungen für den anderen Ehepartner treffen, wenn dieser seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge auf­grund von Bewusstlosigkeit oder Krankheiten rechtlich nicht selbst besorgen kann (§ 1358 BGB). Der Richter am Amtsgericht Schleswig, Herr Balci, informiert über dieses neue […]

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