Zum Umgang mit den Wünschen betreuter Personen
August 11 • 6:30 p.m. - 8:00 p.m.
Rechtliche Betreuer*innen haben die gesetzliche Pflicht (§ 1821 BGB), den Wünschen der betreuten Person zu entsprechen.
Was aber, wenn ich einen Wunsch „unsinnig“ finde, ihn für die betreute Person als nachteilig beurteile, oder er zum Schaden führen würden?
Ein Abend, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden.