Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr können?
Januar 21 @ 6:30 pm - 8:00 pm
Für Menschen, die sich in einer Lebenspartnerschaft oder einer Ehe befinden, gilt seit dem 01.01.0223 das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht.
Ehepartner und Lebenspartner dürfen sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten, wenn es ihnen selbst nicht mehr möglich ist, Entscheidungen zu treffen.
Aber was, wenn in anderen Bereichen des täglichen Lebens Entscheidungen zu treffen sind?
Und, was ist mit Menschen, die nicht verheiratet sind?
Ob eine Vorsorge sinnhaft ist und wie man vorsorgen könnte, erfährt man in dieser Veranstaltung.
Andreas Creutzberg, Diplom Sozialarbeiter und Sozialpädagoge FH, informiert zum Ehegattenvertretungsrecht, zur Betreuungs- und Patientenverfügung und über die Vorsorgevollmacht.
Eine Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Plätze unter (04621) 99 68-0 unbedingt erforderlich.