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Selbst bestimmte Vorsorge
Februar 27 @ 7:30 pm - 9:00 pm
Was ist eigentlich, wenn
– ich einen Unfall habe und so behindert oder krank bin, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
– ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
– für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter Annahme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden.
Sie können frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge treffen, wer in so einem Fall berechtigt sein soll, für Sie zu handeln.
Dadurch werden Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihre Selbstbestimmung gewahrt.
Selbst bestimmt vorsorgen mit Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
(inklusive Information zum Ehegattenvertretungsrecht)
Referent: Andreas Creutzberg
Dienstag, 27. Februar, 18:30 – 20:00 Uhr
Anmeldung erforderlich! Telefon (04621) 99 68 – 0