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Selbst bestimmte Vorsorge

Januar 17, 2023 @ 7:30 p.m. - 9:00 p.m.

Was ist eigentlich, wenn
– ich einen Unfall habe und so behindert oder krank bin, dass ich mich nicht mehr um meine persönli­chen Angelegenheiten kümmern kann?
– ich nicht mehr mit meinem Arzt spre­chen oder in ei­ne Operation einwilligen kann?
– für mich Behördengänge zu erledigen und finanzi­elle Dinge zu re­geln sind?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehe­gatten, Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter An­nahme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden.

Sie können frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre per­sönliche Vorsorge treffen, wer in so einem Fall berechtigt sein soll, für Sie zu handeln.
Dadurch werden Ihre Wün­sche berücksichtigt und Ihre Selbstbestimmung gewahrt.

Selbst bestimmt vorsorgen mit Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Referent: Andras Creutzberg
Dienstag, 17. Januar 2023, 18:30 – 20:00 Uhr
Anmeldung erforderlich! Telefon (04621) 99 68 – 0

Details

  • Datum: Januar 17, 2023
  • Zeit:
    7:30 p.m. - 9:00 p.m.

Veranstalter

Veranstaltungsort

  • Büro Betreuungsverein
  • Lutherstr. 2
    24837 Schleswig, 24837 Deutschland
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  • Telefon (04621) 99 68 - 0
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