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11. Tag der rechtlichen Betreuung – „Wünsch Dir was“

November 6 @ 2:00 pm - 5:00 pm

Der rechtliche Betreuer als Wunsch-Erfüller?

Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde im § 1821 BGB den Wünschen der betreuten Person eine noch größere Bedeutung als zuvor zugemessen. War vorher das Wohl der betreuten Person Grenze der Wunschbefolgung, sollen nun alle Wünsche vom rechtlichen Betreuer erfüllt werden.

  • 1821 BGB

(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Dies gilt auch für die Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will. (Hervorhebung durch den Autor)

Dabei hat der Gesetzgeber zwei neue Grenzen gezogen, die eine Erfüllung der Wünsche verhindern können.

Zum einen die Eigengefährdung.

Wenn mit der Erfüllung des Wunsches die Person des Betreuten oder dessen Vermögen erheblich gefährdet würde und die betreute Person diese Gefahr aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

Zum anderen die Zumutbarkeit.

Wenn die Erfüllung des Wunsches dem rechtlichen Betreuer nicht zuzumuten ist, braucht er den Wunsch nicht zu erfüllen.

  • 1821 BGB

(3) Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit

  1. die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder
  2. dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist.

Wir hoffen, mit dieser Veranstaltung rechtlichen Betreuern, egal ob ehrenamtlich, hauptamtlich, ob familienangehörig oder familienfremd, Handlungssicherheit im Umgang mit den Wünschen rechtlich betreuter Personen zu geben.

Aber auch für Mitarbeitende von z.B. ambulanten Diensten, betreuten und besonderen Wohnformen und Alten- und Pflegeheimen wird diese Veranstaltung hilfreiche Informationen und Antworten auf Fragen geben.

Nicht zuletzt sind auch rechtlich betreute Personen und interessierte Bürger eingeladen, sich zu informieren und Ihre Fragen zu stellen.

Gerne begrüßen wir Sie zum 11. Tag der rechtlichen Betreuung und freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Vielen Dank.

Details

Datum:
November 6
Zeit:
2:00 pm - 5:00 pm

Veranstalter

Betreuungsverein Schleswig und Umgebung e.V.
Telefon
(04621) 99 68 - 0
E-Mail
info@betreuungsverein-schleswig.de
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Veranstaltungsort

Bürgersaal im Kreishaus
Flensburger Str. 7
Schleswig, Schleswig-Holstein 24837 Deutschland
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Telefon
(04621) 870
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