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Zum Umgang mit den Wünschen betreuter Personen

August 11 • 6:30 p.m. - 8:00 p.m.

Rechtliche Betreuer*innen haben die gesetzliche Pflicht (§ 1821 BGB), den Wünschen der betreuten Person zu entsprechen.

Was aber, wenn ich einen Wunsch „unsinnig“ finde, ihn für die betreute Person als nachteilig beurteile, oder er zum Schaden führen würden?

Ein Abend, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden.

Details

Veranstalter

Veranstaltungsort

  • Büro Betreuungsverein
  • Lutherstr. 2
    24837 Schleswig, 24837 Deutschland
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  • Telefon (04621) 99 68 - 0