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SUMMARY:11. Tag der rechtlichen Betreuung - "Wünsch Dir was"
DESCRIPTION:Der rechtliche Betreuer als Wunsch-Erfüller? \nMit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde im § 1821 BGB den Wünschen der betreuten Person eine noch größere Bedeutung als zuvor zugemessen. War vorher das Wohl der betreuten Person Grenze der Wunschbefolgung\, sollen nun alle Wünsche vom rechtlichen Betreuer erfüllt werden. \n\n1821 BGB\n\n(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen\, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Dies gilt auch für die Wünsche\, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat\, es sei denn\, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will. (Hervorhebung durch den Autor) \nDabei hat der Gesetzgeber zwei neue Grenzen gezogen\, die eine Erfüllung der Wünsche verhindern können. \nZum einen die Eigengefährdung. \nWenn mit der Erfüllung des Wunsches die Person des Betreuten oder dessen Vermögen erheblich gefährdet würde und die betreute Person diese Gefahr aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. \nZum anderen die Zumutbarkeit. \nWenn die Erfüllung des Wunsches dem rechtlichen Betreuer nicht zuzumuten ist\, braucht er den Wunsch nicht zu erfüllen. \n\n1821 BGB\n\n(3) Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen\, soweit \n\ndie Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder\ndies dem Betreuer nicht zuzumuten ist.\n\nWir hoffen\, mit dieser Veranstaltung rechtlichen Betreuern\, egal ob ehrenamtlich\, hauptamtlich\, ob familienangehörig oder familienfremd\, Handlungssicherheit im Umgang mit den Wünschen rechtlich betreuter Personen zu geben. \nAber auch für Mitarbeitende von z.B. ambulanten Diensten\, betreuten und besonderen Wohnformen und Alten- und Pflegeheimen wird diese Veranstaltung hilfreiche Informationen und Antworten auf Fragen geben. \nNicht zuletzt sind auch rechtlich betreute Personen und interessierte Bürger eingeladen\, sich zu informieren und Ihre Fragen zu stellen. \nGerne begrüßen wir Sie zum 11. Tag der rechtlichen Betreuung und freuen uns auf Ihre Anmeldung. \nVielen Dank.
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SUMMARY:Das Kompetenz-Forum
DESCRIPTION:Ein Erfahrungsaustausch von und für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und für Bevollmächtigte. \nDonnerstag\, 21. November 2024\, 18:30 – 20:00 Uhr. \nDas Kompetenz-Forum bietet die Möglichkeit zum Gespräch in einer Gruppe gleichgesinnter Menschen.\nDabei können positive und negative Erfahrungen ausgetauscht werden.\nAuch sind konkrete Fallbesprechungen möglich.\nDie Teilnehmenden sind dabei selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. \nAnsprechpartner: Andreas Creutzberg Telefon (04621) 99 68 – 11
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