
Das neue Ehegattenvertretungsrecht
April 11 @ 6:30 pm - 8:00 pm
Seit dem 1.Januar 2023 gilt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Ehegatten können dann medizinische und pflegerische Entscheidungen für den anderen Ehepartner treffen, wenn dieser seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheiten rechtlich nicht selbst besorgen kann (§ 1358 BGB).
Der Richter am Amtsgericht Schleswig, Herr Balci, informiert über dieses neue Recht und beantwortet Ihre Fragen.
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